Kabinett, um Beschwerde zu hören
KUWAIT-STADT, 13. Februar: Eine neue Krise liegt derzeit auf dem Tisch des Beschwerdeausschusses des Kabinetts aufgrund des Ausschlusses einer privaten Ölgesellschaft durch die Central Agency for Public Tenders (CAPT) von Ausschreibungen für einen Zeitraum von sechs Monaten, nachdem CAPT davon erfahren hat die Kuwait Oil Company (KOC) über einen gegen den Hauptauftragnehmer eingereichten Fall, berichtet die Tageszeitung Al-Rai unter Berufung auf informierte Quellen. Sie erklärten, dass es sich um eine Ausschreibung für die Wartung von Pipelines im Eigentum von KOC handele. Sie wurde um mehr als ein Jahr verlängert, was den Generalunternehmer mit dem niedrigsten Preis dazu veranlasste, von der Ausschreibung zurückzutreten, nachdem er die Erstversicherung über diesen Zeitraum verlängert hatte.
Nach seinem Rückzug wurde die Agentur von der Klage überrascht, die gegen den zurücktretenden Auftragnehmer von einem anderen Unternehmen – einem Subunternehmer – eingereicht wurde, das die Rückerstattung des anfänglichen Anzahlungsbetrags forderte, der auf das Konto dieser Ausschreibung gezahlt wurde, bis es schließlich vergeben wurde. Dies veranlasste die CAPT, den Hauptauftragnehmer auszuschließen und ihn für die Dauer von sechs Monaten an der Teilnahme an Ausschreibungen zu hindern. Daraufhin reichte der Hauptauftragnehmer beim Ministerrat eine Beschwerde gegen den Ausschluss von den Ausschreibungen ein, wobei er sich auf die Entscheidung bezog, von der Ausschreibung zurückzutreten, und erklärte, dass die Ausschreibung lange verlängert und die Vergabe längst überfällig sei.
Die Beschwerde des Hauptauftragnehmers ist darauf zurückzuführen, dass er an anderen Ausschreibungen teilnimmt und durch die Entscheidung der Behörde von diesen ausgeschlossen würde. Die Quellen enthüllten, dass die Entscheidung von CAPT auf der Bitte von KOC beruhte, Artikel Nr. 85 auftragnehmer anzuwenden, nachdem der gegen ihn eingereichte Fall bezüglich der Ausschreibung aufgedeckt worden war. Sie gaben an, dass der Beschwerdeausschuss des Kabinetts CAPT auf der Grundlage der Beschwerde des Hauptauftragnehmers darüber informiert habe, dass es dabei sei, die Beschwerde zu prüfen und darüber zu entscheiden, was die Aussetzung der Verfahren für die Beschwerdeentscheidung und den Ausschluss des Unternehmens von den Ausschreibungen erfordere es beteiligt sich derzeit, bis die Angelegenheit geklärt ist.
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