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Äthiopien und Schweiz vereinbaren Doppelbesteuerung zu vermeiden

Die äthiopische Regierung hat heute mit der schweizerischen Regierung ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung unterzeichnet.

Das Abkommen wird zwischen dem Finanzminister von Äthiopien Ahmed Shide und der Schweizer Botschafterin in Äthiopien Tamara Mona unterzeichnet. Der Deal soll Investoren aus der Schweiz ermutigen, in Äthiopien zu investieren, und Äthiopier, die daran interessiert sind, Zugang zum Schweizer Markt zu erhalten oder mit Schweizer Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Bei der Unterzeichnungszeremonie wird darauf hingewiesen, dass die beiden Länder drei Verhandlungsrunden durchgeführt haben, bevor sie sich endgültig für die Aufhebung der Doppelbesteuerung entscheiden, die einer der Engpässe bei der Stärkung der Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern war.

In der Schweiz zahlen alle in der Schweiz registrierten Gesellschaften die Schweizer Körperschaftsteuer, während Gesellschaften mit ständiger Niederlassung beschränkt steuerpflichtig sind. Seit 2020 unterliegen alle Unternehmen in der Schweiz den gleichen Steuersätzen.

Vor 2020 könnten multinationale Konzerne mit den Schweizer Kantonen, in denen sie ansässig sind, Vorzugstarife aushandeln. Die Besteuerung basiert auf dem Jahresüberschuss des Unternehmens. Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gilt dies für ihr weltweites Einkommen, während ausländische Unternehmen nur auf in der Schweiz erwirtschaftete Gewinne zahlen müssen.

In der Schweiz werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kommanditgesellschaften anders besteuert als Kapitalgesellschaften. Diese Arten von Unternehmen gelten nicht als juristische Personen. Besteuert werden somit ihre privaten und betrieblichen Einkünfte sowie das Privat- und Betriebsvermögen insgesamt.

Einzelunternehmer sind dafür verantwortlich, ihre privaten und geschäftlichen Einkünfte zu versteuern und zu versteuern – einschließlich Gewinn, Gehalt, Zinsen und Einkünfte aus anderen Quellen.

Körperschaftsteuer für Holdinggesellschaften

Holdinggesellschaften sind auf kantonaler und kommunaler Ebene von der Einkommenssteuer befreit, d.

Um sich zu qualifizieren, muss das Unternehmen: für das Halten oder Verwalten von langfristigen Investitionen in verbundene Unternehmen verantwortlich sein; nur geringfügige kommerzielle Tätigkeiten ausüben; zwei Drittel ihres Gesamtvermögens in qualifizierten Beteiligungen halten – oder aus Dividenden qualifizierter Unternehmen stammen.

Körperschaftsteuer für gemischte Gesellschaften

Gemischte Gesellschaften in der Schweiz müssen nur auf einen bestimmten Anteil ihres ausländischen Einkommens eine kantonale oder kommunale Körperschaftsteuer entrichten. Dies bedeutet, dass der Gesamtsteuersatz, den sie zahlen werden, zwischen 8,5 % und 10,5 % liegt.

Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 80 % der Einnahmen aus dem Ausland stammen und mindestens 80 % der Ausgaben im Ausland erwirtschaftet werden.

Äthiopien und Schweiz vereinbaren Doppelbesteuerung zu vermeiden