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Slowenien – Umfrage zeigt, dass Unternehmen nicht bereit für gesetzliche Änderungen in Bezug auf Whistleblower sind

Slowenien (bbabo.net), - Ljubljana – Slowenische Unternehmen sind mit den Anforderungen der neuen EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Hinweisgebern nicht ausreichend vertraut und nicht bereit für deren Umsetzung, hat eine Umfrage des Unternehmens EY Slovenija ergeben.

Die im vergangenen Dezember in Kraft getretene Richtlinie soll mit einem Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern, der bis Mitte Januar in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, in slowenisches Recht umgesetzt werden.

Im Einklang mit der Richtlinie müssen größere Unternehmen und Kommunen Mechanismen einführen, die es ermöglichen, potenzielle Missbräuche anonym zu melden, Vorwürfe zu untersuchen und über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Nach dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern müssen Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern die Maßnahmen innerhalb von 60 Tagen einführen, während Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben, sie umzusetzen.

Eine im November und Dezember 2021 unter 36 Befragten aus verschiedenen Unternehmen durchgeführte Umfrage ergab, dass weniger als die Hälfte der Unternehmen (42 %) mit mehr als 250 Mitarbeitern der Meinung sind, dass sie vollständig bereit für die neuen Regeln sind.

Ein Drittel gab an, teilweise bereit zu sein, und jedes vierte Unternehmen sei noch nicht bereit.

Von den Unternehmen mit 50-250 Mitarbeitern gaben 44 % an, dass sie vollständig und fast 56 % teilweise bereit seien.

Insgesamt sind damit fast 43 % der Unternehmen bereit, Hinweisgeber zu schützen und 57 % sind nicht oder nur teilweise bereit.

Fast jedes dritte Unternehmen ist der Ansicht, dass sein System zur Meldung potenzieller interner Unregelmäßigkeiten bereits den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Andere müssen teilweise oder vollständig Anpassungen vornehmen und etwa 5 % haben sich noch nicht mit der Richtlinie befasst.

Slowenien – Umfrage zeigt, dass Unternehmen nicht bereit für gesetzliche Änderungen in Bezug auf Whistleblower sind