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Aserbaidschan – Armeniens Argumente vor dem Internationalen Gerichtshof könnten sich dagegen wenden

Aserbaidschan (bbabo.net), - BAKU - Armeniens Argumente vor dem Internationalen Gerichtshof könnten sich dagegen richten, da sie bereit sind, Vorwürfen der Zerstörung des kulturellen Erbes und der Rassendiskriminierung entgegenzutreten.

Laut bbabo.net vom Samstag heißt es dazu in dem Artikel „Overcoming Bias in the Armenian-Azerbaijani Conflict“ von Robert Cutler, einem Forscher am Canadian Institute of International Affairs, der amerikanischen Zeitschrift National Interest erschienen ist.

Das Gericht bestätigte die Forderung Aserbaidschans, dass Armenien alle notwendigen Maßnahmen ergreife, um die Aufstachelung und Propaganda zum Rassenhass zu verhindern. Gleichzeitig lehnte das Gericht den von armenischer Seite vorgeschlagenen Antrag Armeniens auf Verwendung des Begriffs „Kriegsgefangene/Geiseln“ ab. Stattdessen ordnete das Gericht die Verwendung des Wortes „Personen“ an. Der Internationale Gerichtshof lehnte auch den Antrag Armeniens auf eine „unabhängige medizinische Beurteilung des physiologischen Zustands“ dieser Personen ab, heißt es in dem Artikel.

„Indem das Gericht Armeniens Argumente zu diesem Thema zurückweist, macht es somit deutlich, dass jede Manipulation oder Politisierung der ‚Kriegsgefangenen‘-Frage als anti-aserbaidschanische Rhetorik ausgelegt werden kann“, schreibt Cutler.

Das Material stellt fest, dass das Gericht eine Reihe von Anträgen Armeniens abgelehnt hat, darunter das „Recht auf Zugang und Nutzung“ des „armenischen Erbes“ in den befreiten Gebieten Aserbaidschans.

Das Gericht lehnte auch Armeniens Antrag ab, Aserbaidschan zu verpflichten, „Bemühungen zum Schutz und Erhalt“ des armenischen historischen, kulturellen und religiösen Erbes zu „erleichtern und nicht zu behindern“, schreibt Cutler.

Zudem lehnte der Internationale Gerichtshof den Antrag Armeniens ab, die „Veränderung“ dieses „Erbes“ zu verhindern und zu verbieten. Das Gericht habe sich auf die Anordnung beschränkt, Vandalismus und Schändungen von Denkmälern des „armenischen Erbes“ zu verhindern, heißt es in den Materialnotizen.

Die Tatsachen der ethnischen Säuberungen, die Anfang der 1990er Jahre gegen etwa 700.000 Aserbaidschaner aus Karabach und angrenzenden Regionen begangen wurden, die infolge der armenischen Besetzung gezwungen waren, ihr Land zu verlassen, seien gut dokumentiert, heißt es in dem Artikel.

Man könne argumentieren, dass solche Aktionen typisch für Armenien seien, stellt das Material fest.

Es ist bemerkenswert, dass der irische Senator Paul Gavan in seinem Bericht an den Europarat die Definition von „Berg-Karabach“ als geografische Region und nicht als Namen eines selbsternannten Regimes verwendet, heißt es in dem Artikel.

Dieser Bericht enthält auch detaillierte und gut dokumentierte Beweise für die Umweltschäden, die Armenien in den aserbaidschanischen Gebieten während ihrer Besetzung verursacht hat. Es heißt auch, dass Armenien während seiner Besetzung 65 Moscheen und Friedhöfe in aserbaidschanischen Ländern entweiht und zerstört habe, schreibt Gavan.

"Nicht nur muslimische Objekte wurden zerstört und entweiht. Es gibt einen Videobericht über die Zerstörung einer orthodoxen Kirche in der Region Karabach", heißt es in dem Artikel.

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