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Unterlassungsverfügung gegen Streik der Gesundheitsgewerkschaften:

10. Februar, Colombo: Das Bezirksgericht Colombo hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, die Gewerkschaftsaktionen verhindert, die das Gesundheitswesen stören und den Patienten Schwierigkeiten bereiten.

Die Bezirksrichterin von Colombo, Aruna Aluthge, erließ die einstweilige Anordnung gegen die Government Nursing Officers’ Association und ihren Einberufer Saman Rathnapriya auf eine vom Generalstaatsanwalt eingereichte Beschwerde.

Der Gerichtsbeschluss besagt, dass die einstweilige Anordnung bis zum 24. wirksam ist. Das Gericht forderte die Beklagten außerdem auf, an diesem Tag vor Gericht zu erscheinen.

Der Generalstaatsanwalt hat vor Gericht erklärt, dass das Gesundheitswesen aufgrund des Streiks der beklagten Gewerkschaften aufgrund ungerechtfertigter Forderungen gestört worden sei.

In der Beschwerde heißt es weiter, dass sich die Patienten dadurch in einer verzweifelten Lage befinden.

Der Beschwerdeführer beantragte bei Gericht, den Streik, der aufgrund ungerechtfertigter Forderungen durchgeführt wird, für rechtswidrig zu erklären und eine einstweilige Verfügung zur Einstellung des Streiks zu erlassen.

Nach Prüfung der vorgelegten Fakten erließ der Bezirksrichter die einstweilige Verfügung gegen die Government Nursing Officers’ Association und ihren Präsidenten Saman Rathnapriya.

Unterlassungsverfügung gegen Streik der Gesundheitsgewerkschaften: