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EK lockert Wahlkampffrist, erlaubt Padyatras

Neu-Delhi: Die Wahlkommission Indiens (ECI) hat das Verbot von Pad-yatras und physischen Kundgebungen von politischen Kandidaten in den fünf Bundesstaaten, in denen Parlamentswahlen anstehen, gelockert. Die EBI hat erklärt, dass die politischen Parteien und die Kandidaten nun von 6.00 bis 22.00 Uhr gemäß allen bestehenden Anweisungen Wahlkampf führen und Kundgebungen auf offenen Flächen mit maximal 50 Prozent der Kapazität der ausgewiesenen offenen Flächen abhalten können. Pad-Yatra mit einer begrenzten Anzahl von Personen ist jetzt auch mit vorheriger Genehmigung der State Disaster Management Authority (SDMA) erlaubt.

Die neuen Anordnungen kamen kurz nachdem die Kampagne für die 70 Parlamentssitze von Uttarakhand, die am 14. Februar zu den Wahlen gehen, am Samstag zu Ende ging.

Die ECI sagte, sie habe am Samstag eine regelmäßige Überprüfung des Status von COVID-19 im Land und insbesondere in den an Umfragen gebundenen Staaten vorgenommen. „Nach Informationen des Gesundheitsministers der Union hat sich die Bodensituation von COVID erheblich verbessert und die Fälle gehen im Land schnell zurück. Selbst bei den gemeldeten Fällen werden die meisten Fälle aus nicht an Umfragen teilnehmenden Staaten gemeldet. Die an Umfragen teilnehmenden Staaten tragen nur einen sehr kleinen Teil der insgesamt gemeldeten Fälle im Land bei“, sagte ECI in einer Erklärung. Es fügte hinzu, dass alle indischen Zahlen der Covid-19-Fälle schnell von etwa 3,47 Lakh am 21. Januar auf nur etwa 50.000 am Samstag zurückgehen. Insbesondere in den Bundesstaaten Uttar Pradesh, Uttarakhand, Punjab, Manipur und Goa ist die Gesamtzahl der Fälle, die am 22. Januar mehr als 32.000 betrug, am 12. Februar auf rund 3.000 gesunken.

„Die Kommission hat einen erheblichen Rückgang der COVID-19-Fälle im Land sowie in den an Umfragen gebundenen Staaten zur Kenntnis genommen. Basierend auf den Tatsachen und Umständen, dem Bedürfnis der politischen Parteien und Kandidaten nach einer stärkeren Beteiligung an Wahlen, lockert die Kommission mit sofortiger Wirkung die Bestimmungen zum Wahlkampf weiter“, sagte ECI.

Dementsprechend wird das Verbot der Wahlkampfzeiten zwischen 22 und 6 Uhr statt wie zuvor zwischen 20 und 8 Uhr liegen. Politische Parteien und Kandidaten können von 6.00 bis 22.00 Uhr Wahlkampf führen, indem sie allen angemessenen Verhaltensweisen und Protokollen von Covid folgen. Parteien und Kandidaten können ihre Versammlungen und Kundgebungen bis zu maximal 50 % der Kapazität der ausgewiesenen Freiflächen oder der von SDMA vorgeschriebenen Grenze abhalten. Pad-Yatra, bestehend aus nicht mehr als der zulässigen Anzahl von Personen gemäß den SDMA-Beschränkungen und nur mit vorheriger Genehmigung der Bezirksbehörden, ist ebenfalls zulässig.

EK lockert Wahlkampffrist, erlaubt Padyatras