Senatorin Lyudmila Narusova hat einen alternativen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Bestrafung von Folter ausgearbeitet, der vorschlägt, dieses Verbrechen mit Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren zu bestrafen.
Es werden Änderungen an Artikel 286.2 des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Es wird vorgeschlagen, die Höchststrafe festzulegen, wenn die Folter von einer Gruppe von Personen oder gegen zwei oder mehr Personen sowie mit besonderer Grausamkeit oder unter Verwendung von Waffen durchgeführt wurde.
Narusova äußerte den Standpunkt, dass zur Verhinderung von Folter Maßnahmen wie eine Änderung der Einstellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für ihre Tat notwendig seien.
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