Kaukasus (bbabo.net), - Ab dem 15. Februar hat sich in Aserbaidschan die Anforderung für einen lokalen "Impfpass" für die Teilnahme an Hochzeiten oder anderen festlichen Veranstaltungen geändert. Gemäß den Änderungen, die die Regierung der Republik im Rahmen ihres Beschlusses „Über Maßnahmen zur Verlängerung der besonderen Quarantäneregelung und zur Aufhebung bestimmter Beschränkungen“ vorgenommen hat, wird die Teilnahme an festlichen Veranstaltungen für Bürger über 18 Jahre begrenzt.
Der „Impfpass“ von Personen, die seit ihrer zweiten Covid-19-Impfung älter als 6 Monate sind, gilt nicht als gültig.
Der Immunitätsnachweis ist 6 Monate gültig, danach ist eine Auffrischimpfung erforderlich. Das nach der Auffrischimpfung erhaltene Zertifikat ist unbefristet.
Die neue Vorschrift gilt auch für alle Gäste über 18 Jahren, die an festlichen Feiern mit bis zu 150 Personen teilnehmen.
Am Abend des 14. Februar betrug die Gesamtzahl der Dosen von Anti-Coronavirus-Impfstoffen, die in Aserbaidschan seit Beginn der Impfkampagne für die Bevölkerung angewendet wurden, 12 478 529. Die erste Impfung erhielten 5 267 544, die zweite 4 764 378 Personen. Die dritte Auffrischungsdosis des Impfstoffs wurde landesweit von 2.446.607 Personen erhalten. Die Bevölkerung der größten transkaukasischen Republik übersteigt 10 Millionen.
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