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Kuwait – „Ausstellung von Pässen gemäß Artikel 17 wird gemäß früherer Entscheidung fortgesetzt“

KUWAIT-STADT, 16. Februar: Der Direktor der Passabteilung der Allgemeinen Verwaltung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, Oberst Abdullah Al-Amhouj, sagte, die Auszahlung von Pässen nach Artikel 17, die illegalen Einwohnern ausgestellt werden, werde in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen fortgesetzt durch die Abteilung. Er sagte, dass diejenigen, die diese Pässe gemäß dem oben genannten Artikel erhalten möchten, gebeten werden, einen Termin über elektronische Anträge zu buchen. Al-Amhouj fügte in einer Erklärung gegenüber Al-Jarida hinzu, dass die Gruppen, die den Pass nach Artikel 17 beantragen dürfen, die Kinder von weiblichen Bürgern, die Ehefrauen von Bürgern, im Ausland studierende Studenten und Kranke sind.

Er wies darauf hin, dass alle diese Gruppen eine gültige Sicherheitskarte als Voraussetzung für die Ausstellung des Reisepasses mitbringen müssen, und die Studenten müssen den von der Botschaft von Kuwait in dem Land, in dem sie studieren möchten, genehmigten Registrierungsplan mitbringen. In Bezug auf die Behandlung muss der Antragsteller einen vom Gesundheitsministerium genehmigten medizinischen Bericht vorlegen, in dem das Land angegeben ist, in dem die Person behandelt werden möchte. Al-Amhouj bestritt, dass Pässe für andere als die oben genannten Kategorien ausgestellt werden, und wies darauf hin, dass viele illegale Einwohner (Beduinen) Termine erhalten haben, um die Allgemeine Verwaltung für Staatsangehörigkeiten und Pässe zu besuchen, um Pässe gemäß Artikel 17, aber den Bedingungen, zu erhalten gelten nicht für sie.

In diesem Fall wurden sie darüber informiert, dass Pässe nur für die Behandlung, das Studium und die Kinder von weiblichen Bürgern und Ehefrauen von Bürgern ausgestellt werden und diejenigen, die die Bedingungen nicht erfüllen, nicht bewirtet werden, auch wenn sie zuvor einen Termin erhalten haben. Er betonte, dass das Verfahren zur Ausstellung von Pässen nach Artikel 17 für Studenten unbestimmter Nationalität, die noch studieren und deren Pässe während des Studienzeitraums abgelaufen sind, fortgesetzt wird, vorausgesetzt, der Student legt einen von der kuwaitischen Botschaft genehmigten Nachweis seiner Fortsetzung des Studiums vor Land, in dem er studiert. Er wies darauf hin, dass es keine Verzögerung bei der Ausstellung dieser Pässe an die Begünstigten gibt, unabhängig davon, ob es sich um Studenten oder Patienten handelt, und erklärte, dass der Vorgang nicht länger als 48 Stunden dauere.

In Bezug auf die Bürgerpässe sagte Al-Amhouj, dass die Verwaltung 2017 mit der Ausstellung des elektronischen Passprojekts begonnen habe, das 5 Jahre gültig sei, was bedeutet, dass es an der Zeit sei, diese Pässe zu erneuern. Er wies darauf hin, dass die Verwaltung voll und ganz darauf vorbereitet sei, Bürger zur Erneuerung dieser Pässe aufzunehmen. Er erklärte: „Wir haben einen ausreichenden Bestand, um diese Pässe für Bürger sowie Inhaber von Pässen nach Artikel 17 zu erneuern, die ihre Pässe ebenfalls 6 Monate vor ihrem Ablaufdatum erneuern müssen, da es viele Länder gibt, die Besucher nicht unterhalten, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist des Reisepasses weniger als sechs Monate beträgt.

Kuwait – „Ausstellung von Pässen gemäß Artikel 17 wird gemäß früherer Entscheidung fortgesetzt“