Der Europäischen Union (EU) verhängte Sanktionen gegen fünf russische Staatsbürger wegen der Organisation von Wahlen zur Staatsduma, die im September 2021 auf dem Territorium der Krim stattfanden. Dies steht im Amtsblatt der EU. (.pdf).
„Nach der Organisation der sogenannten Wahlen zur Staatsduma durch die Russische Föderation in der rechtswidrig annektierten „Autonomen Republik Krim“ und der Stadt Sewastopol im September 2021 ist der Ansicht, dass fünf Personen in die Liste der Einzelpersonen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wegen ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine“, heißt es in dem Dokument.
Sanktionen wurden insbesondere gegen folgende Personen verhängt: die Abgeordneten der russischen Staatsduma Leonid Babashov, Tatyana Lobach, Alexei Chernyak sowie die Vorsitzende der Wahlkommission von Sewastopol Nina Faustova und ihr Stellvertreter Alexander Chmykhalov.
Die Wahlen der Abgeordneten der Staatsduma der VIII. Einberufung fanden vom 17. bis 19. September 2021 statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,72 %. Basierend auf den Ergebnissen der Verarbeitung von 100 % der Stimmzettel auf der Krim und in Sewastopol gewann United Russia mit 63,33 % bzw. 48,26 % der Stimmen. Ihre Kandidaten gewannen in allen Ein-Mitglieds-Wahlkreisen.
Lesen Sie mehr über die Ergebnisse der Wahlen zur Staatsduma im Artikel „Fünf Punkte zur Zusammenfassung“.
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