Die Moskauer Staatsanwaltschaft veröffentlichte eine Mitteilung, in der sie daran erinnerte, dass die Teilnahme an nicht genehmigten öffentlichen Veranstaltungen sowie deren Organisation eine Haftung nach russischem Recht nach sich zieht.
Es wird auch berichtet, dass die Autoren von kürzlich im Internet erschienenen Nachrichten mit Aufrufen zu öffentlichen Veranstaltungen, die nicht mit den städtischen Behörden abgestimmt sind, bereits Warnungen wegen der Unzulässigkeit von Gesetzesverstößen erhalten haben.
Zuvor hatte die Hauptverwaltung des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Stadt Moskau eine ähnliche Warnung herausgegeben.
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