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Rumänien – RO-Verfassungsgericht billigt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft SIIJ

Rumänien (bbabo.net), - Das rumänische Verfassungsgericht (CCR) hat die von der radikalen Partei AUR und der reformistischen Partei USR eingereichten Einwände gegen das Gesetz zur Abschaffung der Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, berichtete SIIJ, G4media.ro. Er wies die Einwände einstimmig zurück.

Das Gesetz geht zur Verkündung an Präsident Klaus Iohannis.

Zuvor hatte die reformistische Partei USR CCR gebeten, die Entscheidung bis nach der Veröffentlichung der Stellungnahme der Venedig-Kommission zu verschieben. Kurz nach dem CCR-Urteil veröffentlichte die Venedig-Kommission laut G4media.ro ihren Empfehlungsentwurf.

Die Empfehlungen der Kommission sind im Sinne der von USR geäußerten Forderungen, die Aufgaben von SIIJ auf die bestehenden Antikorruptionsgremien DNA und DIICOT zu übertragen.

Die Kommission gibt jedoch auch Empfehlungen für die Situation heraus, wenn der rumänische Gesetzgeber den Gesetzentwurf im Rahmen des Regierungsentwurfs billigt, der vorsieht, dass ein Gremium von Staatsanwälten beauftragt wird, die Korruptionsfälle zu behandeln, an denen Richter beteiligt sind. Diese Richter sollten auf Wettbewerbsbasis ausgewählt und nur nach transparenten Kriterien entlassen werden, empfiehlt die Venedig-Kommission.

Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) wies die Einwände der radikalen Partei AUR und der reformistischen Partei USR gegen das Gesetz zur Abschaffung der Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft zurück, berichtete SIIJ, G4media.ro. Er wies die Einwände einstimmig zurück.

Das Gesetz geht zur Verkündung an Präsident Klaus Iohannis.

Zuvor hatte die reformistische Partei USR CCR gebeten, die Entscheidung bis nach der Veröffentlichung der Stellungnahme der Venedig-Kommission zu verschieben. Kurz nach dem CCR-Urteil veröffentlichte die Venedig-Kommission laut G4media.ro ihren Empfehlungsentwurf.

Die Empfehlungen der Kommission sind im Sinne der von USR geäußerten Forderungen, die Aufgaben von SIIJ auf die bestehenden Antikorruptionsgremien DNA und DIICOT zu übertragen.

Die Kommission gibt jedoch auch Empfehlungen für die Situation heraus, wenn der rumänische Gesetzgeber den Gesetzentwurf im Rahmen des Regierungsentwurfs billigt, der vorsieht, dass ein Gremium von Staatsanwälten beauftragt wird, die Korruptionsfälle zu behandeln, an denen Richter beteiligt sind. Diese Richter sollten auf Wettbewerbsbasis ausgewählt und nur nach transparenten Kriterien entlassen werden, empfiehlt die Venedig-Kommission.

Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) wies die Einwände der radikalen Partei AUR und der reformistischen Partei USR gegen das Gesetz zur Abschaffung der Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft zurück, berichtete SIIJ, G4media.ro. Er wies die Einwände einstimmig zurück.

Das Gesetz geht zur Verkündung an Präsident Klaus Iohannis.

Zuvor hatte die reformistische Partei USR CCR gebeten, die Entscheidung bis nach der Veröffentlichung der Stellungnahme der Venedig-Kommission zu verschieben. Kurz nach dem CCR-Urteil veröffentlichte die Venedig-Kommission laut G4media.ro ihren Empfehlungsentwurf.

Die Empfehlungen der Kommission sind im Sinne der von USR geäußerten Forderungen, die Aufgaben von SIIJ auf die bestehenden Antikorruptionsgremien DNA und DIICOT zu übertragen.

Die Kommission gibt jedoch auch Empfehlungen für die Situation heraus, wenn der rumänische Gesetzgeber den Gesetzentwurf im Rahmen des Regierungsentwurfs billigt, der vorsieht, dass ein Gremium von Staatsanwälten beauftragt wird, die Korruptionsfälle zu behandeln, an denen Richter beteiligt sind. Diese Richter sollten auf Wettbewerbsbasis ausgewählt und nur nach transparenten Kriterien entlassen werden, empfiehlt die Venedig-Kommission.

Rumänien – RO-Verfassungsgericht billigt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft SIIJ