Rumänien (bbabo.net), – Das Gesetz, das den Verkauf elektronischer Zigaretten an Minderjährige verbietet, wurde am Mittwoch von Präsident Klaus Iohannis verkündet. Das Projekt führt je nach Schwere der Tat Sanktionen von bis zu 100.000 Lei ein.
Klaus Iohannis unterzeichnete das Dekret über die Verkündung des Gesetzes zur Änderung und Vervollständigung einiger normativer Gesetze im Bereich Tabakprodukte (PL-x 765/11.12.2023).
Der Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Gesetze im Bereich Tabakwaren, der den Verkauf elektronischer Zigaretten an Minderjährige verbietet, wurde am 27. Februar mit Stimmenmehrheit von der Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer angenommen , das Entscheidungsgremium und weitere Änderungsanträge, die zunächst abgelehnt wurden.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 201/2016 sowie Gesetz Nr. 349/2002. Um die Exposition von Kindern und Jugendlichen gegenüber Tabakprodukten zu verringern, erweitert das vorgeschlagene normative Gesetz das Verkaufsverbot über Automaten sowie das Verkaufsverbot für elektronische Zigaretten und Nachfüllflaschen für Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren , elektronische Geräte zum Erhitzen von Tabak.
Gleichzeitig wird festgelegt, dass Bildungseinrichtungen verpflichtet sind, in ihren eigenen Vorschriften Zwangsmaßnahmen für Studierende einzuführen, die die Bestimmungen über den Verkauf/Besitz und die Verwendung aller Kategorien von Produkten, die Tabak, elektronische Zigaretten usw. enthalten, nicht einhalten elektronische Geräte zum Erhitzen von Tabak in den Räumlichkeiten. Es stellt außerdem sicher, dass die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene Definition der elektronischen Zigarette und der Nachfüllflasche der elektronischen Zigarette übernommen wird.
Die Abgeordneten nahmen mehrere Änderungsanträge an, die zunächst abgelehnt worden waren. Eine der Änderungen definiert das elektronische Gerät zum Erhitzen von Tabak und rauchfreien Inhalationsprodukten aus Tabakersatzstoffen, elektronische Zigaretten, Nachfüllflaschen, Nikotinbeutel zur oralen Anwendung sowie rauchlose Inhalationsprodukte aus Tabakersatzstoffen. Gemäß einer weiteren Änderung ist das Inverkehrbringen von Nikotinbeuteln (Beuteln) zur oralen Anwendung, die nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen, verboten. Der in jedem Beutel enthaltene Nikotingehalt darf den Wert von 20 mg/Beutel nicht überschreiten.
Rauchen in Schulen verboten
Gemäß einer weiteren verabschiedeten Änderung ist das Rauchen für Studierende in allen Bildungseinrichtungen sowie die Verwendung aller Kategorien von tabakhaltigen Produkten, elektronischen Zigaretten, Nachfüllflaschen für elektronische Zigaretten, elektronischen Geräten zum Erhitzen von Tabak und Produkten zur rauchfreien Inhalation verboten Tabakersatzstoffe, (Beutel) mit Nikotinbeuteln zur oralen Anwendung und Produkte zur rauchfreien Inhalation von Tabakersatzstoffen.
Das Projekt führt je nach Schwere der Tat Sanktionen von bis zu 100.000 Lei ein.
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