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Informationen über eine „bezahlte Einreise“ nach Abchasien haben die Behörden dementiert

Kaukasus (bbabo.net), - Der staatliche Migrationsdienst Abchasiens erläuterte die Situation mit der „bezahlten Einreise“ für Touristen, die in sozialen Netzwerken auftauchte.

Dabei gehe es nicht um die bezahlte Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik, sondern um die Registrierung bereits im Land angekommener Ausländer und Staatenloser unter Angabe ihrer Wohnadressen, so der Dienst.

In sozialen Netzwerken wurde berichtet, dass Touristen aus Russland bei der Einreise nach Abchasien eine Gebühr von 200 Rubel zahlen müssen.

Wie Apsnypress klarstellt, wurde am 5. März ein Beschluss des Ministerkabinetts „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser am Ort des vorübergehenden Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Abchasien“ im staatlichen Migrationsdienst veröffentlicht Website, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

„Diese Dokumente haben nichts mit dem Verfahren zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Abchasien zu tun. Sie sagen, dass alle ausländischen Staatsbürger, die sich länger als 14 Tage auf dem Territorium der Republik Abchasien aufhalten, sich an ihrem vorübergehenden Aufenthaltsort, an der Adresse ihres Aufenthalts in Abchasien, registrieren müssen. Touristen, die nach Abchasien kommen, müssen sich beim Einchecken in Touristenunterkünften an ihrem vorübergehenden Aufenthaltsort registrieren“, sagte Madina Margania, Leiterin der Rechtsabteilung des staatlichen Migrationsdienstes.

Sie wies darauf hin, dass dieses Verfahren in Bezug auf Touristen durch die Verwaltung der touristischen Beherbergungseinrichtungen – Hotels, Pensionen, Sanatorien, Campingplätze – sichergestellt werden sollte.

„Außerdem sieht diese Bestimmung ein vereinfachtes Verfahren speziell für diese Kategorie ausländischer Staatsbürger vor. Das heißt, sie werden registriert, indem sie beim Check-in in das Buchungsbuch eingetragen werden. Diese Informationen werden uns elektronisch übermittelt. Die Verwaltung der Beherbergungseinrichtung wiederum muss dafür sorgen, dass der Verpflichtung zur Zahlung eines einmaligen Beitrags in Höhe von 200 Rubel an den Staatshaushalt nachgekommen wird. Das heißt, wir sprechen nicht von einer bezahlten Einreise in das Hoheitsgebiet unserer Republik, sondern von der Registrierung bereits im Land angekommener Ausländer und Staatenloser und deren Erfassung an ihren Wohnadressen“, stellte Margania klar.

Bis zum 1. Januar 2024 gab es in Abchasien eine Verordnung über das Verfahren zur Registrierung ausländischer Staatsbürger vom 11. September 2013, d. h. die Registrierung erfolgte durch Ausstellung eines Registrierungscoupons, für den ab dem 1. Januar eine Gebühr von 60 Rubel erhoben wurde In diesem Jahr hat sich das Verfahren geändert.

„Wenn zuvor die vorübergehende Registrierung durch das Innenministerium durchgeführt wurde, wurde diese Verantwortung ab dem 1. Januar dieses Jahres dem staatlichen Migrationsdienst übertragen. Das Verfahren, das früher als Registrierung bezeichnet wurde, ist nun zur Registrierung am Ort des vorübergehenden Aufenthalts geworden, es ist nichts Neues passiert“, sagte Margania.

Der SMS-Anwalt betonte, dass die Einreise in das Land nicht bezahlt werde und die für die Registrierung festgelegte staatliche Gebühr während des Aufenthalts ausländischer Staatsbürger im Land in den republikanischen Haushalt einbezogen werden müsse.

Der staatliche Migrationsdienst ist der Ansicht, dass dieses Registrierungsverfahren am Ort des vorübergehenden Wohnsitzes einer der wichtigsten Hebel zur Steuerung der Migrationsprozesse in Abchasien ist.

Informationen über eine „bezahlte Einreise“ nach Abchasien haben die Behörden dementiert