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Indien - SC weist Klage der WB-Regierung gegen Anordnung des HC Kalkutta zurück, die Suvendu Adhikari . Schutz gewährt

Indien (bbabo.net), - Der Oberste Gerichtshof hat am Montag eine Klage der Regierung von Westbengalen gegen eine Anordnung der Abteilungsbank des Obersten Gerichtshofs von Kalkutta zurückgewiesen, die eine Berufung gegen eine Anordnung ihrer einzigen Bank zur Aussetzung des Strafverfahrens gegen BJP MLA Suvendu . ablehnt Adhikari. Das oberste Gericht teilte mit, dass die fragliche Anordnung des Einzelrichters des Obersten Gerichtshofs bereits vor ihm (Oberster Gerichtshof) angefochten worden sei, und es habe sich damit befasst und am 13. Dezember letzten Jahres einen Beschluss gefasst.

Die Richterbank DY Chandrachud und AS Bopanna sagte der hochrangigen Anwältin Maneka Guruswamy, die für die Regierung von Westbengalen erschien, dass, wenn hier vor dem Obersten Gerichtshof alles gestritten wurde, wo dann die Frage der Einreichung eines Patentantrags vor der Abteilungsbank der Kalkutta Hohes Gericht.

„Wir haben die Berufung gegen dieselbe am 6. September letzten Jahres von der Einzelrichterbank des Obersten Gerichtshofs von Kalkutta ausführlich angehört und die Angelegenheit erledigt. Jetzt können wir nicht immer wieder auf dasselbe Thema eingehen. Tut mir leid, wir können das nicht unterhalten“, sagte die Bank.

Guruswamy sagte, dass das oberste Gericht am 13. Dezember letzten Jahres keine Meinung zu Verdiensten abgegeben habe.

Sie sagte, dass eine ähnliche Angelegenheit vor dem obersten Gericht anhängig sei und das Gericht daher eine Mitteilung erlassen und mit dieser Angelegenheit verbinden könne.

Die Bank sagte, dass die Regierung von Westbengalen in dieser Angelegenheit bereits vor Gericht steht und diese Angelegenheit daher nicht markieren möchte.

Am 6. September letzten Jahres hatte ein einzelnes Gericht des Obersten Gerichtshofs von Kalkutta Adhikari einstweilige Verfügung gegen die Vorladung des Crime Investigation Department (CID) der Staatspolizei im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Todes seines Leibwächters gewährt.

Am 13. Dezember letzten Jahres hatte sich das oberste Gericht geweigert, gegen die Anordnung des Obersten Gerichts vom 6. September einzugreifen, die die Polizei daran hinderte, in Strafverfahren wegen des unnatürlichen Todes seines Leibwächters Zwangsmaßnahmen gegen Adhikari zu ergreifen.

Die Kriminalpolizei hatte Adhikari gebeten, im Zusammenhang mit der Untersuchung des von der Witwe des Wärters im Jahr 2021 eingereichten Mordfalls vor ihr zu erscheinen, aber die BJP MLA blieb abwesend und verwies auf anhängige Petitionen vor dem Obersten Gericht, in denen FIRs in mehreren Fällen gegen ihn angefochten wurden, und politische Engagements.

Die Einzelrichterkammer des Obersten Gerichtshofs hatte das Verfahren gegen Adhikari im Zusammenhang mit drei Fällen im Zusammenhang mit dem Tod des Leibwächters bei angeblichen politischen Zusammenstößen in Nandigram und einem weiteren in Contai eingereichten Strafverfahren wegen Entführung ausgesetzt.

Das Gericht erlaubte die Untersuchung eines bei der Polizeiwache Maniktala in Kalkutta registrierten mutmaßlichen Arbeitsbetrugs und eines mutmaßlichen Bedrohung der Polizei in Tamluk und hatte angeordnet, dass im Zusammenhang mit diesen Fällen keine Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen werden dürfen.

Er ist kein namentlich genannter Angeklagter in den Fällen, die auf den Polizeistationen von Contai und Maniktala eingereicht wurden.

Die Staatsregierung wies die Landesregierung an, Informationen über weitere gegen Adhikari eingereichte FIR zu liefern, und hatte angeordnet, dass der Staat in all diesen Fällen die Genehmigung des Gerichts einholen muss, bevor er ihn festnehmen oder Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergreifen kann.

Das Oberste Gericht hatte den BJP-Führer gebeten, im Zusammenhang mit den beiden Fällen, in denen die Ermittlungen fortgesetzt werden, mit den Ermittlungsbeamten zusammenzuarbeiten, und gleichzeitig klargestellt, dass die Ermittler ihm so weit wie möglich entgegenkommen werden, wenn er zu einer Aussage verpflichtet ist, von einem Ort und einer Zeit, die für ihn geeignet sind, in Anbetracht seiner öffentlichen Verantwortung.

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