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Das U.S. Copyright Office besteht darauf, dass das Urheberrecht nicht für Kunstwerke gilt, die von KI erstellt wurden

Das US Copyright Office hat erneut einen Versuch zurückgewiesen, ein Kunstwerk, das von einem System künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurde, urheberrechtlich zu schützen. Stephen Thaler versuchte, ein Kunstwerk mit dem Titel „Recent Entry into Paradise“ urheberrechtlich zu schützen, indem er in einem zweiten Antrag auf Überprüfung im Jahr 2019 argumentierte, dass die Forderung der USCO nach „menschlicher Urheberschaft“ verfassungswidrig sei.

Die Arbeit wurde von künstlicher Intelligenz geschaffen, die Thaler "The Creativity Machine" nennt. Thaler beantragte die Eintragung der geleisteten Arbeit als „Lohnarbeit für den Inhaber der Creativity Machine“.

Das Büro sagte jedoch, dass das aktuelle Urheberrechtsgesetz nur „intellektuelle Produkte“ schützt, die „auf den kreativen Kräften des [menschlichen] Geistes beruhen“. Daher muss ein urheberrechtlich geschütztes Werk „von einem Menschen geschaffen werden“, und das Amt sagt, es werde keine Werke registrieren, „die von einer Maschine oder einem einfachen mechanischen Prozess erstellt wurden“, denen das Eingreifen oder der kreative Beitrag eines menschlichen Autors fehlt.

Die Agentur sagte, Thaler könne keinen Beweis dafür liefern, dass „A Recent Entrance to Paradise“ das Ergebnis menschlicher Urheberschaft sei. Es gelang ihm auch nicht, USCO davon zu überzeugen, „das Zeitalter der Urheberrechtsstreitigkeiten zu verlassen“ – mit anderen Worten, die Regeln zu ändern.

Thaler unternahm ähnliche Versuche in mehreren Ländern. Im Vereinigten Königreich wurde die Patentanmeldung abgelehnt und das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung. Das Europäische Patentamt wies die Anmeldungen zurück, weil der Erfinder kein Mensch war. Die gleiche Position wurde von den zuständigen Behörden Australiens und Deutschlands eingenommen. Ein Richter in Australien hat jedoch im vergangenen Jahr entschieden, dass mit Hilfe von KI geschaffene Erfindungen patentrechtlich geschützt werden können. Südafrika erteilte Thaler im vergangenen Jahr ein Patent für eine der Erfindungen und stellte fest, dass „die Erfindung von künstlicher Intelligenz selbst geschaffen wurde“.

Das U.S. Copyright Office besteht darauf, dass das Urheberrecht nicht für Kunstwerke gilt, die von KI erstellt wurden