Die Union der Aserbaidschaner Russlands kommentierte den Konflikt zwischen Einwanderern aus Aserbaidschan, der Zigeunerdiaspora und Anwohnern in der Region Kemerowo. Der Vizepräsident der Gewerkschaft, Elunur Huseynov, sagte, er vermute eine Einmischung von außen, um den Konflikt zwischen den Diasporas künstlich aufzublähen.
„Wir glauben, dass ein Dritter hier interessiert ist, so dass die Aserbaidschaner und die einheimischen Zigeuner dort anfangen, sich zu streiten. Aserbaidschaner und Zigeuner sind in keiner Region der Russischen Föderation jemals zusammengestoßen. Wir glauben, dass dies eine besonders gut vorbereitete [Provokation] von einer bestimmten Seite ist, die uns noch unbekannt ist. Wir werden es herausfinden. Auf der alltäglichen Ebene wurde dieser Konflikt auf ein solches Niveau aufgebläht, dass einige andere anriefen, andere dritte anriefen und so alles außer Kontrolle geriet “, sagte er.
Huseynov fügte hinzu, dass die Spezialisten der Union bereits in der Konfliktlösung seien und die Parteien planen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen.
„Unsere Spezialisten arbeiten, Vertreter der Aserbaidschaner Russlands in der Region Kemerowo beschäftigen sich intensiv mit dieser Frage. Jetzt verhandeln die Aksakals bereits. Ich hoffe, dass dieses Problem heute oder morgen gelöst wird und es solche Konflikte nicht mehr gibt. Die Konfliktparteien setzen sich an einen Tisch und wir klären die Situation gründlich auf. Und ich denke, dass sie sich versöhnen werden, damit es nicht zu solchen wiederholten Kämpfen und interethnischen Ereignissen kommt “, schloss er.
Zuvor kam es im Dorf Tyazhinskiy in der Region Kemerowo zu mehreren Kämpfen zwischen Vertretern der Diaspora und Anwohnern. Der Konflikt begann im Elbrus-Café, wo einer der Bewohner in ein Gefecht mit den Zigeunern geriet und ein Aserbaidschaner in den Kampf eingriff. Am nächsten Tag ging der Konflikt weiter und eskalierte zu einer Schlägerei zwischen der Zigeuner- und der aserbaidschanischen Diaspora.
Die Polizei eröffnete ein Strafverfahren nach Art. 213 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation "Rowdytum".
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