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Malaysischer Teenager wegen Mordes an einem durch Vergewaltigung geborenen Baby angeklagt

KUALA LUMPUR – Eine malaysische Teenagerin, die beschuldigt wird, ihr neugeborenes Baby getötet zu haben, von dem sie sagt, dass es wegen Vergewaltigung gezeugt wurde, wurde am Dienstag (15. Februar) des Mordes angeklagt, sagte ihr Anwalt, als Aktivisten ihre Freilassung gegen Kaution forderten.

Der 15-Jährige, dessen Identität von den Behörden zurückgehalten wurde, wurde laut Polizei letzte Woche festgenommen, nachdem ein kleiner Junge mit Stichwunden in der Brust in einem Haus im östlichen Bundesstaat Terengganu gefunden worden war.

Die Anklage wegen Mordes sieht in Malaysia die Todesstrafe vor, aber Minderjährige, die eines Kapitalverbrechens für schuldig befunden wurden, können stattdessen nach Ermessen des Königs des Landes eine lebenslange Haftstrafe verbüßen.

Das Mädchen hat behauptet, sie sei letztes Jahr von einem Mann in den Zwanzigern vergewaltigt worden, dessen Aufenthaltsort nach Angaben der Behörden unbekannt ist. Die Polizei hat eine separate Untersuchung des mutmaßlichen Angriffs eingeleitet und den Mann aufgefordert, sich selbst zu stellen.

Ihr Anwalt, Nurrainie Haziqah Shafii, sagte, sie habe eine Kaution beantragt, weil sie minderjährig, weiblich und krank sei, aber das Gericht lehnte den Antrag ohne Angabe von Gründen ab.

Die Generalstaatsanwaltschaft reagierte nicht sofort auf eine per E-Mail gesendete Bitte um Stellungnahme.

Malaysias Menschenrechtskommission, bekannt als Suhakam, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, das Mädchen in Untersuchungshaft zu nehmen.

„(Das Gericht) sollte den Geisteszustand des Mädchens berücksichtigen und sicherstellen, dass sie im Krankenhaus eingesperrt wird“, sagte der Kommissar von Suhakam, Noor Aziah Mohamad Awal, gegenüber Reuters.

Ein malaysischer parlamentarischer Ausschuss für Kinder- und Frauenangelegenheiten äußerte sich am Samstag besorgt über die Einstufung des Falls als Mord und sagte, die Tötung eines Babys durch seine Mutter innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt sollte als Kindsmord angesehen werden, eine Straftat, bei der der Angeklagte Anspruch auf Kaution hat.

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