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Russland - Der Besitzer des Balkons muss sich für den Eisschlag auf einen Passanten verantworten

Russland (bbabo.net), - Bei Tauwetter fallen Eisblöcke nicht nur von ungereinigten Dächern, sondern auch von nicht genehmigten Balkonvordächern. Allerdings wissen nicht alle Wohnungseigentümer, dass sie und nicht die Verwaltungsgesellschaft in diesem Fall für den Schaden einer Person verantwortlich sind.

Am 9. Februar fiel ein Block aus Schnee und Eis auf den Kopf einer 91-jährigen Frau, die an einem fünfstöckigen Gebäude Nr. 11, Gebäude 2, in der Klubnaya-Straße in Jaroslawl vorbeiging. Der Sohn einer älteren Frau, Vyacheslav Tretyak, sagte, dass seine Mutter nicht getötet oder schwer verletzt wurde, nur weil sie eine Tochter bei sich hatte, die es schaffte, ihre Mutter beiseite zu schieben, nachdem sie Geräusche von oben gehört hatte. Aber nebenbei tat ihm die Eiskappe immer noch am Kopf weh.

Das Opfer wurde in das Solowjow-Notfallkrankenhaus gebracht, wo die Wunde behandelt und genäht und eine Untersuchung durchgeführt wurde. Noch am selben Tag wurde der Rentner nach Hause entlassen.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Zavolzhsky in Jaroslawl organisierte eine Untersuchung des Vorfalls und stellte fest, dass das Eis nicht vom Dach fiel, das in diesem Haus flach ist, sondern vom Baldachin des Balkons im fünften Stock. Darüber hinaus handelt es sich um einen nicht autorisierten Baldachin sowie um eine Vielzahl ähnlicher Strukturen auf den Balkonen alter Häuser.

Und in diesem Fall, so betonen Experten, ist nicht die Verwaltungsgesellschaft zuständig, sondern direkt der Eigentümer des unerlaubt verglasten Balkons, da dieses Grundstück nicht zum Gemeinschaftshaus gehört.

- Wenn die Balkone während des Hauses verglast wurden, werden sie je nach Projekt von der Verwaltungsgesellschaft gewartet. Aber wenn die Mieter die Verglasung und das Vordach ohne Genehmigung selbst gemacht haben, sind die Eigentümer der Wohnungen verpflichtet, sie vom Schnee zu räumen. Wenn das Eis gleichzeitig von der Balkonplatte selbst fällt, ist das Strafgesetzbuch verantwortlich. Hier sind die Nuancen. Das Problem mit Sonnenblenden kann gelöst werden, indem mit der Verwaltungsgesellschaft, die das Haus bedient, eine spezielle Vereinbarung über die Aufnahme von Sonnenblenden für Balkone in das Gemeinschaftseigentum geschlossen wird. Aber ob das Strafgesetzbuch diese Verantwortung übernehmen wird, ist eine sehr große Frage “, sagt Tatyana Borodina, Co-Vorsitzende der ONF-Zentrale in der Region Jaroslawl, Leiterin des regionalen Zentrums für öffentliche Kontrolle im Bereich Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen.

Ihr zufolge wenden sich Bürger manchmal mit der Frage an ZhKKH-Control, ob sie für unerlaubt verglaste Balkone verantwortlich sind.

- Wir antworten ja, das tun sie. Und die kompetentesten und verantwortungsbewusstesten Leute kümmern sich im Winter um den Zustand ihrer Visiere und entfernen Schnee von ihnen. Dies ist im Allgemeinen nicht so schwierig. Wenn das Tauwetter beginnt, können Sie von innen auf das Visier klopfen und die gebildeten Eiszapfen rechtzeitig umwerfen. Es ist nur notwendig, dass zu diesem Zeitpunkt jemand unten steht und sicherstellt, dass zum Zeitpunkt der Reinigung des Visiers keine Personen unter den Balkon gehen, - Tatyana Borodina spricht über den Aktionsalgorithmus.

Übrigens befindet sich der Balkon des Hauses im Bezirk Zavolzhsky in Jaroslawl, von dem aus ein Schnee- und Eisblock auf eine ältere Frau fiel, am Ende des Gebäudes (so ein ungewöhnlicher Grundriss), und die Leute gehen aktiv spazieren Hier. Es ist ein großes Glück, dass der Eisfall vom Visier nicht mit dem Tod eines Menschen endete.

- Gesundheitsschäden des Rentners werden im Rahmen der Verfahrensprüfung geschätzt. Je nachdem, wie es ausgeht, werden wir weiterhin über einen Anspruch auf immateriellen Schaden zugunsten des Opfers entscheiden - erklärte der stellvertretende Staatsanwalt des Bezirks Zavolzhsky Maxim Zadneprianov.

Kommentar

Maxim Zadneprianov, stellvertretender Staatsanwalt des Bezirks Zavolzhsky in Jaroslawl:

- Die Liste der Arbeiten und Dienstleistungen für die Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums, einschließlich der Reinigung von Dächern von Schnee und Eis, wird durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 3. April 2013 Nr. 290 „Über die Mindestliste der Dienstleistungen und Arbeiten“ erstellt die für die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in einem Mehrfamilienhaus erforderlich sind, sowie die Ordnung ihrer Bereitstellung und Durchführung. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 15, 25, 36 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation und der Verordnungen sind die bei der Verglasung von Balkonen installierten Visiere kein Gemeinschaftseigentum. In Anbetracht dessen liegt die Verantwortung für das Entfernen von der Balkonblende beim Eigentümer der Wohnung.

Russland - Der Besitzer des Balkons muss sich für den Eisschlag auf einen Passanten verantworten