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Sharjah: Nicht-Staatsbürger dürfen keine Häuser in Al Dhaid mieten, sagt Ruler

Basierend auf den Anweisungen des Herrschers von Sharjah hat die Gemeinde Al Dhaid bestätigt, dass die Vermietung von Häusern an Nicht-Staatsbürger in Wohngegenden strengstens verboten ist.

Die Entscheidung von Dr. Scheich Sultan bin Mohammed Al Qasimi, Mitglied des Obersten Rates, zielt auf den Schutz der Privatsphäre der Bürger sowie ihrer Bräuche und Traditionen ab. Er gab die Anweisung heraus, nachdem er sich mehrmals mit Bürgern der Stadt getroffen hatte.

Ali Musabah Al Tunaiji, Direktor der Gemeinde Al Dhaid, sagte, Nicht-Staatsbürgern sei es verboten, Häuser in allen acht Wohnvierteln der Stadt zu mieten. Für die Durchsetzung dieser Regel sind die Gemeinderäte, Vororte und Dorfräte zuständig.

Wenn eine Beschwerde über einen in diesen Gebieten lebenden Expat eingeht, informiert die Gemeinde den Eigentümer über die Anweisungen von Sheikh Sultan. Al Tunaiji forderte auch die zuständigen Behörden auf, ein Programm zur Einrichtung von Mietwohnungen in der Stadt zu initiieren.

Dies geschah als Reaktion auf einen Anrufer, der sich über das Fehlen eines Gesetzes beschwerte, das das Mieten in Wohngebieten verbietet.

Al Tunaiji sagte, Befehle von Scheich Sultan oder Scheich Sultan bin Ahmed Al Qasimi, dem stellvertretenden Herrscher von Sharjah, seien größer als Gesetze, Vorschriften und Rundschreiben, insbesondere wenn es um den familiären und sozialen Zusammenhalt und die Bewahrung der nationalen Identität gehe.

Sharjah: Nicht-Staatsbürger dürfen keine Häuser in Al Dhaid mieten, sagt Ruler