Jakarta, – Die Korruptionsbekämpfungskommission (KPK) hat die Fallakte wegen mutmaßlicher Bestechung des Projekts im PUPR-Büro der Stadt Banjar mit dem beschuldigten Direktor CV Prima Rahmat Wardi an das Korruptionsgericht Bandung weitergeleitet. Darüber hinaus wird Rahmat, der verdächtigt wird, die Partei zu sein, die den ehemaligen Bürgermeister von Banjar City, Herman Sutrisno, bestochen hat, von 2012 bis 2017 wegen des mutmaßlichen Bestechungsfalls im PUPR-Büro von Banjar City vor Gericht gestellt.
„Das Team der Staatsanwälte hat die Übermittlung der Fallakten des Angeklagten Rahmat Wardi an das Korruptionsgericht des Bezirksgerichts Bandung abgeschlossen“, sagte der amtierende KPK-Sprecher Ali Fikri in seiner Erklärung am Mittwoch (3.2.2022).
Ali sagte, dass Rahmats Inhaftierung in die Zuständigkeit des Gerichts übergegangen sei. Derzeit wartet das Team der Staatsanwaltschaft noch auf die Entscheidung des Richterkollegiums und die Eröffnungsverhandlung mit der Tagesordnung der Verlesung der Anklage.
Rahmat wird wegen des ersten Vorwurfs Artikel 5 Absatz (1) Buchstabe b des Antikorruptionsgesetzes in Verbindung mit Artikel 65 Absatz (1) des Strafgesetzbuchs oder des zweiten Artikels 13 des Antikorruptionsgesetzes in Verbindung angeklagt nach § 65 Abs. 1 StGB.
Wie bereits berichtet, hat die KPK Herman als Verdächtigen in dem mutmaßlichen Bestechungs- und Gratifikationsfall im Zusammenhang mit dem Projekt in Banjar benannt. Neben Herman Sutrisno hat die KPK auch den Direktor von CV Prima, Rahmat Wardi, als Verdächtigen im Bestechungsfall benannt.
Herman hat es Rahmat Wardi angeblich leicht gemacht, eine Geschäftslizenz zu erhalten, Garantien für Bankdarlehensempfehlungen zu versteigern, sodass Rahmat mehrere Arbeitspakete beim PUPRPKP-Büro (Öffentliche Arbeiten, Raumplanung, Wohnungs- und Siedlungsgebiet) der Stadt Banjar erhalten konnte.
Als eine Form der Zusage für die Bequemlichkeit, die Herman bietet, stellt Rahmat Herman eine Projektgebühr zwischen 5 % und 8 % des Projektwerts zur Verfügung.
Für das mutmaßliche Verbrechen wird Herman verdächtigt, gegen Artikel 12 Buchstabe a oder Artikel 12 Buchstabe b oder Artikel 11 und Artikel 12B des Gesetzes Nr. 31 von 1999 in der durch das Gesetz Nr. 20 von 2001 geänderten Fassung zur Beseitigung von Korruptionsstraftaten verstoßen zu haben.
In der Zwischenzeit wurde Rahmat wegen Artikel 5 Absatz (1) Buchstabe a oder Artikel 5 Absatz (1) Buchstabe b oder Artikel 13 des Gesetzes Nr. 31 von 1999, geändert durch das Gesetz Nr. 20 von 2001 über die Beseitigung strafbarer Korruptionshandlungen, angeklagt.
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