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Der CAS erklärte Valieva im Falle einer Nichtzulassung zu den Olympischen Spielen zu irreparablem Schaden.

Das Schiedsgericht für Sport entschied, dass die Entfernung der russischen Eiskunstläuferin Kamila Valieva von der Teilnahme an den Olympischen Spielen in Peking unter den gegenwärtigen Umständen ihr irreparablen Schaden zufügen würde, heißt es in der CAS-Entscheidung.

„Das Besuchsgremium berücksichtigte die Grundprinzipien der Fairness, Verhältnismäßigkeit, des irreparablen Schadens und des Interessenausgleichs zwischen den Antragstellern und dem Athleten, der während der Olympischen Spiele in Peking nicht positiv auf Doping getestet wurde und der nach Bestehen eines positiven Tests noch ein Disziplinarverfahren benötigt im Dezember 2021 Ziel. Das Auswärtsgremium entschied, dass die Entfernung der Athletin von den Olympischen Spielen unter diesen Umständen ihr irreparablen Schaden zufügen würde“, heißt es in der Entscheidung.

Das CAS-Gerichtsgremium gab am 14. Februar bekannt, dass es Berufungen des IOC, der International Skating Union (ISU) und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegen die Entscheidung von RUSADA, Valievas Suspendierung aufzuheben, nachdem sie positiv auf Trimetazidin getestet worden war, abgewiesen habe.

Der CAS erklärte Valieva im Falle einer Nichtzulassung zu den Olympischen Spielen zu irreparablem Schaden.