Bern, - Der Bundesrat hat einen Antrag auf ein Verbot der öffentlichen Zurschaustellung des NS-Symbols Hakenkreuz abgelehnt. Wie RT am Freitag (2.11.2022) berichtete, erfolgte die Ablehnung trotz des Drucks von Politikern und jüdischen Gruppen.
Der Schweizer Bundesrat argumentierte, dass "Prävention geeigneter ist als kriminelle Repression", um die Ausbreitung von Extremismus einzudämmen. Jüdische Aktivisten nannten die Entscheidung „unverständlich“.
Der siebenköpfige Rat, der als kollektives Staatsoberhaupt der Schweiz fungiert, hat seine Entscheidung vergangene Woche veröffentlicht. Der Rat fand das zwar „schockierend“ und „zutiefst traurig“.
„Der Rat hat festgestellt, dass das Erscheinen von Hasssymbolen in der Öffentlichkeit nur mittelbar die Menschenwürde und die friedliche Öffentlichkeit beeinträchtigt“, berichtete das Tagblatt.
Der Rat erklärte, dass solche Bilder illegal sein könnten, wenn sie zu „Propagandazwecken“ gezeigt würden, ein Begriff, über den die Behörden von Fall entscheiden können. Der Vorstand hält jedoch daran fest, dass Prävention der bessere Ansatz zur Bewältigung der meisten Vorfälle ist.
Die Kammer verwies auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der es für zulässig befunden habe, dass anstößige Ansichten vertreten werden, auch wenn sie nicht mehrheitlich verteidigt werden könnten.
Der Entscheid verärgerte den Schweizerischen Verband Israelischer Gemeinden (SIG), der rund 20'000 Schweizer Juden vertritt.
„Diese Position des Bundesrates ist nicht nachvollziehbar. Personen, die öffentlich Hitler grüßen oder das Hakenkreuz verwenden, repräsentieren bereits etablierte antisemitische Ideologien. Zu glauben, sie könnten durch ein Präventionsprogramm überzeugt werden, ist eine massive Fehleinschätzung", heißt es in einer Erklärung von SIG am Montag.
Die Entscheidung des Rates kam, nachdem drei separate Anträge eingegangen waren, in denen kriminelle Veröffentlichungen aufgefordert wurden, "Nazi", "rassistische" und "extremistische" Symbole zu zeigen. Das endgültige Urteil des Rates ist nicht das erste seiner Art, nachdem es in den letzten zehn Jahren mehrere Anträge abgelehnt hatte, Hakenkreuze für illegal zu erklären.
Die benachbarte Schweiz verfolgt eine viel härtere Politik gegenüber Nazi-Symbolen. Deutschland und Österreich haben das Zeigen des Symbols verboten, wobei Straftätern in beiden Ländern Geld- oder Gefängnisstrafen drohen.
Frankreich hat das öffentliche Zeigen der Nazi-Flagge, -Uniform und -Abzeichen sowie anderer Symbole krimineller Gruppen verboten.
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