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Valieva darf antreten, weil sie eine „geschützte Person“ ist

Der Court of Arbitration for Sport (CAS) erklärte den Grund für die Zulassung der russischen Eiskunstläuferin Kamila Valieva zu Einzelwettkämpfen in Peking damit, dass die 15-jährige Sportlerin eine „geschützte Person“ sei, so unsere Korrespondentin in China, Irina Stepantseva, Berichte.

Laut CAS wurde die Athletin nicht vorab informiert, um ihre Rechte zu verteidigen.

„Wenn die Tests rechtzeitig abgeschlossen worden wären, hätten wir eine solche Entscheidung nicht treffen müssen“, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Daran erinnern, dass Valieva während der russischen Meisterschaft im Dezember in St. Petersburg einen positiven Dopingtest bestanden hat.

Das Kurzprogramm stellen die Frauen am 15. Februar in Peking vor. Neben Valieva wird Russland von Alexandra Trusova und der amtierenden Weltmeisterin Anna Shcherbakova vertreten.

Die Olympischen Spiele in Peking enden am 20. Februar.

Valieva darf antreten, weil sie eine „geschützte Person“ ist