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Beim Obersten Gericht eingereichte Petition gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des aktuellen Antiterrorismusgesetzes:

14. Februar, Colombo: Am Montag (14) wurde beim Obersten Gericht eine Petition eingereicht, in der das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhinderung des Terrorismus (vorübergehende Bestimmungen) angefochten wird, das im Parlament zur Änderung des Gesetzes Nr. 48 zur Verhinderung des Terrorismus (vorübergehende Bestimmungen) vorgelegt wurde von 1979.

Die Petition wurde vom Center for Policy Alternatives (CPA) und seinem Exekutivdirektor, Dr. Paikiasothy Saravanamuttu, eingereicht.

Als Beklagter wurde der Generalbundesanwalt benannt.

Der Petent ersucht das Oberste Gericht zu erklären, dass bestimmte Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzentwurfs verfassungswidrig sind und dass eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und ein Referendum erforderlich sind, um Bestimmungen zu verabschieden.

Der Petent erklärt, dass die Regierung am 10. dieses Monats das Änderungsgesetz zur Verhinderung des Terrorismus (vorübergehende Bestimmungen) im Parlament eingebracht habe.

Dem Petenten zufolge beeinträchtigen mehrere Klauseln des Gesetzentwurfs die Grundrechte gegen Verhaftung, Folter und Inhaftierung und dass diese Rechte eingeschränkt werden.

Der Petent hat den Obersten Gerichtshof ersucht, zu entscheiden, dass die Klauseln mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament und einem Referendum angenommen werden sollten, wenn sie verabschiedet werden sollen, da sie die Verfassung garantierten grundlegenden Menschenrechte direkt verletzen.

Der CPA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des PTA eher ein symbolischer Versuch zu sein scheint, internationalen Druck entgegenzuwirken, als eine echte und effektive Übung, um die Realitäten und die durch das PTA verursachten Missbräuche und Verletzungen anzugehen.

Beim Obersten Gericht eingereichte Petition gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des aktuellen Antiterrorismusgesetzes: