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Die Ceylon Chamber fordert die Regierung auf, das Gesetz zur Zuschlagssteuer zu überdenken:

Colombo, 16. Februar: Die Handelskammer von Ceylon hat in einer Erklärung ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen des kürzlich im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzes über die Zuschlagssteuer geäußert und die Regierung aufgefordert, diese Bestimmungen zu überdenken, bevor sie dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.

Vollständige Aussage:

Die Mitglieder der Handelskammer von Ceylon äußerten ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen des Surcharge Tax Bill, das kürzlich veröffentlicht wurde, um den entsprechenden Budgetvorschlag umzusetzen. In ihrer unmittelbaren Reaktion auf das Budget, wie sie den Medien durch die Post-Budget-Veröffentlichung mitgeteilt wurde, und in zahlreichen Post-Budget-Foren, an denen die Kammerführung teilnahm, betonte die Kammer die Auswirkungen, die rückwirkende Steuern auf das Anlegervertrauen haben würden.

Nach Erhalt mehrerer Vorschläge für Mitglieder hat die Kammer unter Anleitung ihres Lenkungsausschusses für Steuern spezifische Empfehlungen an den Finanzminister in Bezug auf diesen Vorschlag abgegeben. Die Kammer hob die nachträgliche Besteuerung als willkürlich hervor und sprach gleichzeitig die Problematik der Grenzvergünstigung und der Doppelbesteuerung von Dividenden von Konzerngesellschaften an. Die Kammer stellt erfreut fest, dass die Bedenken hinsichtlich der Doppelbesteuerung von Dividenden nun ausgeräumt wurden. Andere Bedenken wurden jedoch leider nicht zur Kenntnis genommen.

Die Kammer hat viele alternative Empfehlungen für die Umsetzung der Zuschlagsteuer gegeben, indem sie entweder einen Einkommensteuerzuschlag von 10% von allen Steuerpflichtigen, einen Einkommensteuerzuschlag in unterschiedlichen Sätzen in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens oder ein vorzutragendes Guthaben für die Zahlung in Betracht zieht -Off Tax oder die Erhebung der Steuer auf prospektiver Basis. Jede dieser Alternativen hätte die angestrebten Einnahmen steigern und gleichzeitig die Belastung des Privatsektors in dieser äußerst herausfordernden Zeit im Land minimieren können.

Darüber hinaus forderte die Kammer in ihren Darstellungen ausdrücklich, die Anwendung der Zuschlagsteuer auf Konzernebene zu vermeiden, da sie sich unfair auf kleinere Tochtergesellschaften und Minderheitsaktionäre auswirkt. Diese Methode der Anwendung auf Konzernebene könnte eine ernsthafte Abschreckung für einheimische und ausländische Investoren darstellen, die Joint Ventures mit großen Konglomeraten eingehen möchten.

Daher fordert die Handelskammer von Ceylon die Regierung ernsthaft auf, einige dieser Bestimmungen zu überdenken, bevor sie dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden, und erweitert ihre Unterstützung für die Entwicklung alternativer Vorschläge, um sicherzustellen, dass die Einnahmenziele erreicht werden.

Die Ceylon Chamber fordert die Regierung auf, das Gesetz zur Zuschlagssteuer zu überdenken: