Aserbaidschan (bbabo.net), - BAKU - Ab heute ändert sich die Anforderung einer Bescheinigung im Zusammenhang mit COVID-19 beim Besuch von Hochzeiten.
Laut bbabo.net spiegelt sich dies in den Änderungen des Erlasses des Ministerkabinetts von Aserbaidschan vom 30. Dezember 2021 „Über Maßnahmen zur Verlängerung der Dauer des besonderen Quarantäneregimes und zur Aufhebung einiger Beschränkungen“ wider.
Nach der bisherigen Regel mussten alle Gäste über 18 Jahren, die an Hochzeiten mit bis zu 150 Personen teilnahmen, mit mindestens zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs geimpft worden sein oder nach Genesung von COVID-19 über eine Immunitätsbescheinigung verfügen eine Bescheinigung über Kontraindikationen für den Impfstoff.
In Aserbaidschan wird Personen, die zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs erhalten, ein COVID-19-Impfpass ausgestellt, der die vollständige Impfung bestätigt. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt sechs Monate. Nach diesem Zeitraum wird es unbestimmt, vorbehaltlich des Erhalts der dritten Dosis des Impfstoffs. Die Gültigkeit des Zertifikats, das bestätigt, dass mit COVID-19 infizierte Personen genesen und immun sind, beträgt sechs Monate und wird nach Erhalt der dritten Dosis des Impfstoffs unbefristet.
Insofern gilt die neue Vorgabe für alle Gäste über 18 Jahre, die an Feiern mit bis zu 150 Personen teilnehmen.
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