Aserbaidschan (bbabo.net), - BAKU - In Aserbaidschan werden die Regeln der staatlichen Registrierung religiöser Organisationen geändert.
Laut bbabo.net wurde diesbezüglich in der Plenarsitzung des Milli Majlis (Parlament) am Dienstag die Änderung des Gesetzes „Zur Religionsfreiheit“ in zweiter Lesung diskutiert.
Diese Änderung sieht vor, dass religiöse Organisationen bei der zuständigen Exekutivbehörde bestimmten Stelle für die staatliche Registrierung einen Antrag mit dem Gründungsprotokoll, der Charta sowie anderen im Gesetz „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und des Staates“ festgelegten Dokumenten einreichen Registrieren".
Eine weitere Änderung besteht darin, dass dem Antrag auf Registrierung einer Religionsgemeinschaft eine Liste ihrer Gründer oder ihrer bevollmächtigten Vertreter mit Informationen über sie, Informationen über die Gemeinschaft selbst, Methoden und Formen ihrer Aktivitäten, ihre Beziehung zu familiären Institutionen, Eheschließung beigefügt werden muss , Bildung usw.
Nach einer Diskussion wurden die Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt und in zweiter Lesung angenommen.
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